Anforderungen
Machen ist angesagt – in den verschiedensten Bereichen. Körperliche Fitness sollte man schon mitbringen. Und natürlich auch ein bisschen was im Kopf haben.
Für die Ausbildung als Verfahrensmechaniker Transportbeton (m/w/d) oder Baustoffprüfer (m/w/d) ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben.
Wer sich für die Ausbildung interessiert, sollte Folgendes mitbringen:
- handwerkliches Geschick
- technisches Verständnis
- Teamfähigkeit
- Rechenfertigkeiten
- räumliches Vorstellungsvermögen
- Spaß am Planen und Organisieren
- Kommunikationsfähigkeiten
- Sorgfalt und Bereitschaft zu eigenständigem Arbeiten.
Ausbildungsvergütung
Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist abhängig vom Ausbildungsbereich (z. B. Industrie und Handel, Handwerk) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet. Auch der räumliche Geltungsbereich des entsprechenden Tarifvertrages kann Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben. Frei vereinbarte Ausbildungsvergütungen sind möglich, wenn z.B. der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist.
Die folgenden Angaben können der Orientierung dienen. (Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.)
Die Auszubildenden Verfahrensmechaniker Transportbeton (m/w/d) können monatlich z. B. folgende Ausbildungsvergütungen erhalten:
1. Ausbildungsjahr: € 867 bis € 1.008
2. Ausbildungsjahr: € 934 bis € 1.153
3. Ausbildungsjahr: € 1.059 bis € 1.369
Die Auszubildenden Baustoffprüfer (m/w/d) können monatlich z. B. folgende Ausbildungsvergütungen erhalten:
1. Ausbildungsjahr: € 875 bis € 1.200
2. Ausbildungsjahr: € 956 bis € 1.550
3. Ausbildungsjahr: € 1.084 bis € 1.768
Quelle: Berufenet der Bundesagentur für Arbeit. Stand: 8. November 2024