DGUV Information 213-020: Auswahl und Qualifizierung von Personen zum Führen von Autobetonpumpen
Die DGUV Information 213-020 "Auswahl und Qualifizierung von Personen zum Führen von Autobetonpumpen" dient Unternehmerinnen und Unternehmern als Leitlinie zur Auswahl und Qualifizierung von Personal zum Führen von Autobetonpumpen. Die Voraussetzungen für die sichere Ausführung dieser Tätigkeit werden ebenso dargestellt wie die erforderlichen Inhalte von Qualifizierungsmaßnahmen. Ferner enthält die von der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) im Auftrag der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erstellte Information einen Vordruck für einen entsprechenden Qualifizierungsnachweis des Personals.
Entsprechend den Ergebnissen der Auswertung des Unfallgeschehens der letzten Jahre wurde als wesentliche Neuerung im Punkt 3.3.3 "Betrieb von Betonpumpen" zusätzlich das Thema Absturzgefahr an Verkehrswegen und an Arbeitsplätzen auf Baustellen in den zu vermittelnden Qualifikationsinhalten aufgenommen. Die DGUV Information 213-020 ersetzt die bisher unter der Nummer "BGI 5044" erschienene Information "Auswahl und Qualifizierung von Betonpumpenmaschinisten".
Download
Den Download der aktuellen Fassung der DGUV Information 213-020 finden Sie direkt auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: